Aktuelles
Oktober 2010
Strategische Prozessführung, Tarifverhandlungen und Antidiskriminierungsbehörden - verschiedene Wege zur Lohngleichheit? erschienen in Femina Politica 19 (2) 2010, S. 102 - 111.
Promising Paths to Pay Equity: A Comparison of the Potentials of Strategic Litigation, Collective Bargaining and Anti-Discrimination Authorities in Switzerland, Germany and France, Paper available at SSRN: ssrn.com/abstract=1664468
September 2009
Paper "Anti discrimination authorities, strategic litigation or collective bargaining: different paths to pay equity?", 5th ECPR General Conference, Potsdam, 10 - 12 September.
Mai 2009
Mit Recht zur Lohngleichheit? Chancen und Hindernisse der Rechtsmobilisierung" - Textfassung der AG im Rahmen des 35. Feministischen Juristinnen-Tags in Berlin, 8. - 10. Mai 2009. (Pay Equity by Law Working Paper no. 2).
Mai 2009
Paper "Legal mobilization for workplace equality in four European countries", Annual Meeting of the Law and Society Assocation, Denver, 27-31 May.
Oktober 2008
Arbeitspapier "Legal Opportunity Structures und Lohngleichheit: Die Schweiz und Deutschland im Vergleich"
Wie beeinflussen unterschiedliche «legal opportunity structures» die juristische und diskursive Mobilisierung des Rechts für Lohngleichheit? Begünstigen gute Gelegenheitsstrukturen Gerichtsprozesse und den Bezug auf das Recht in politischen Forderungen nach Lohngleichheit? Zur Beantwortung dieser Fragen wird die Situation in der Schweiz und Deutschland zwischen 1996 und 2006 miteinander verglichen. Diese Länder verfügen über ähnliche Traditionen und Geschlechterregime sowie analoge Diskurse der Frauenbewegung. Die Gleichstellungsgesetzgebung divergiert aber erheblich. Bis 2006 verfügte Deutschland nur über Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst, Lohngleichheit konnte nur aufgrund eines Unterparagraphen im BGB eingeklagt werden und Prozesse waren selten. In der Schweiz verbietet das Gleichstellungsgesetz von 1996 Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in öffentlichen und privaten Arbeitsverhältnissen und sieht Schlichtungsprozeduren vor. Die Umsetzung von Rechtsgleichheit bleibt jedoch das Problem des Individuums. Rechtliche Gelegenheitsstrukturen erweisen sich als entscheidend für die juristische Mobilisierung, sind aber als Folge vergangener politischer Auseinandersetzungen und historischer Entwicklungen zu sehen. Sie sind ohne Einbezug anderer, insbesondere diskursiver und politischer Gelegenheitsstrukturen, nicht zu verstehen. Kulturelle Hindernisse für die Rechtsmobilisierung ähneln sich in beiden Ländern jedoch sehr. Arbeitspapier.Session «Legal Opportunity Structures» und Rechtsmobilisierung für Lohngleichheit
Konferenz «Wie wirkt Recht?», 4. - 6. September 2008, Luzern
Die Konferenz wird von den deutschsprachigen rechtsoziologischen Gesellschaften gemeinsam veranstaltet. Konferenzhomepage
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Gleichheit zwischen Frauen und Männern, und insbesondere Lohngleichheit, als «Leitnorm der Moderne» umfassend kodifiziert. Es bestehen aber jeweils unterschiedlich große gender pay gaps. Dabei verfügen die Länder als zentraleuropäische Staaten über ähnliche Geschlechterregime und Traditionen des Wohlfahrtsstaates. Deren Grundlage, das männliche Ernährermodell, ist ökonomisch, politisch und soziokulturell unter Druck geraten und erodiert. Damit öffnen sich neue Möglichkeiten für umfassende Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, aber es entstehen auch neue Hindernisse.
Im Panel soll es um die Einflüsse verschiedener struktureller Faktoren auf die juristische und diskursive Mobilisierung des Rechts für Lohngleichheit gehen. Dazu gehören die länderspezifischen legal opportunity structures, konzeptionell dem Paradigma der politischen Gelegenheitsstrukturen aus der Bewegungsforschung entlehnt: Bis 2006 fehlendes umfassendes Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland, schweizerisches Gleichstellungsgesetz ab 1996 mit Schlichtungsverfahren, Gleichstellungsgesetz und besondere Institutionen für Gleichbehandlung in Österreich seit 1979. Weitere Einflüsse stellen Sozial- und Steuerrecht, sozio-ökonomische Rahmenbedingungen und schließlich soziokulturelle Vorstellungen von Gerechtigkeit, Gleichheit und Funktionen des Staates dar. Welche Strukturen hindern, welche fördern eine Mobilisierung des Rechts? Lassen sich positive Effekte der Mobilisierung des Rechts auf die tatsächlichen Geschlechterverhältnisse beobachten oder bleibt das Recht ein «hohles Versprechen»?
Das Panel ist offen für Beiträge zu allen Aspekten der Gelegenheitsstrukturen. Besonderes Anliegen ist eine produktive Verknüpfung empirischer Forschungsergebnisse und Reflektionen aus der Beratungspraxis. Idealerweise sollen Konsequenzen und Perspektiven für die Umsetzung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern diskutiert werden.
Mit Gesine Fuchs, Doris Liebscher (Antidiskriminierungsbüro Sachsen), Sandra Konstatzky (Gleichbehandlungsanwaltschaft Wien); Kommentar Sabine Berghahn (FU Berlin), Moderation Kathrin Arioli (Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann Zürich).
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© 2008 Gesine Fuchs | Zuletzt geändert am